GM Kennzeichen – Gummersbach, Waldbröl
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen GM steht für Gummersbach, Waldbröl (Nordrhein-Westfalen). Zuständig ist Landkreis Oberbergischer. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für GM
Landkreis Oberbergischer
Kölner Str. 23551645 Gummersbach
Öffnungszeiten: Mo 07:15-12:15 13:00-15:00, Di 07:15-12:15, Mi 07:15-12:15, Do 07:15-12:15 14:00-17:30, Fr 07:15-12:00
Kfz-Zulassung Gummersbach online →Landkreis Oberbergischer
Gerdesstr. 551545 Waldbröl
Öffnungszeiten: Mo 08:00-12:00 13:00-16:00, Di-Fr geschlossen
Kfz-Zulassung Waldbröl online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum GM-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen GM?
- Das Unterscheidungszeichen GM steht für Gummersbach, Waldbröl in Nordrhein-Westfalen. Zuständig ist Landkreis Oberbergischer.
- Wo bekomme ich GM-Kennzeichen?
- GM-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Gummersbach.
- Kann ich ein Fahrzeug mit GM-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Gummersbach sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein GM-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (GM + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Nordrhein-Westfalen
Alle Kennzeichen-Kürzel in Nordrhein-Westfalen →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 02.08.2026.
