COE Kennzeichen – Dülmen, Lüdinghausen
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen COE steht für Dülmen, Lüdinghausen (Nordrhein-Westfalen). Zuständig ist Landkreis Coesfeld. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für COE
Landkreis Coesfeld
Kreuzweg 2748249 Dülmen
Öffnungszeiten: Mo-Mi 07:45-12:00, Mo-Mi 14:00-15:30, Do 07:45-12:00, Do 14:00-18:00, Fr 07:45-12:00
Kfz-Zulassung Dülmen online →Landkreis Coesfeld
Selmer Straße 7559348 Lüdinghausen
Öffnungszeiten: Mo-Di 07:45-12:00, Mo-Di 13:30-15:30, Mi 07:45-12:00, Mi 13:30-18:00, Do-Fr 07:45-12:00
Kfz-Zulassung Lüdinghausen online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum COE-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen COE?
- Das Unterscheidungszeichen COE steht für Dülmen, Lüdinghausen in Nordrhein-Westfalen. Zuständig ist Landkreis Coesfeld.
- Wo bekomme ich COE-Kennzeichen?
- COE-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Dülmen.
- Kann ich ein Fahrzeug mit COE-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Dülmen sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein COE-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (COE + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Nordrhein-Westfalen
Alle Kennzeichen-Kürzel in Nordrhein-Westfalen →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026.
